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Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung: Infoveranstaltung für Eritreer:innen

Viele Eritreer:innen, die vor Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, erfüllen eigentlich längst alle Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung. Trotzdem verweigern die Hamburger Ämter in der Regel einen unbefristeten Aufenthalt bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Begründung: Es lägen keine Identitätsdokumente des eritreischen Staats vor.


Die Behörden verlangen, dass sich die Geflüchteten an die eritreische Botschaft wenden, um dort Identitätsdokumente zu beantragen. Dies passiert, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon 2022 festgestellt hat, dass die dort verlangte „Reueerklärung“ unzumutbar ist. Sogar die Empfehlung des Bundesministeriums des Innern, eritreische Geflüchtete nicht zur Botschaft zur schicken, wird ignoriert.
Eine Identitätsklärung wäre z.B. auch über Taufurkunden, Schuldokumente oder Zeugenaussagen nach dem sogenannten „Stufenmodell“ möglich, aber auch das wird meistens abgelehnt.


Wer ebenfalls von diesem Problem in Hamburg oder anderswo betroffen ist, oder Menschen in dieser Situation unterstützt, ist herzlich eingeladen.

Es wird einen Vortrag zur Rechtslage in Deutschland und zu Verwaltungsstrukturen in Eritrea geben. Wir wollen uns austauschen und gegenseitig stärken, um zu erreichen, dass die Rechte eritreischer Geflüchteter endlich respektiert werden.


Eine Anmeldung über info@bleibe-ev.de hilft, damit wir besser planen können.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen/Euch!


Standort

Café Eins
Altonaer Straße 63
20357 Hamburg

Datum

21.04.2024

Uhrzeit

18:00 Uhr


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