Rechtshilfefonds von PRO ASYL
Über den Rechtshilfefonds unseres Fördervereins PRO ASYL können Kosten für anwaltliche Tätigkeiten für Geflüchtete im Einzelfall bezuschusst werden.
Voraussetzungen für den Zuschuss sind
- dass die betroffene Person selbst über nur geringe oder keine finanziellen Mittel verfügt, um selbst die Kosten für eine*n Anwält*in selbst begleichen zu können,
- ein*e Anwält*in bereits für den betroffenen Menschen mandatiert ist und
- die Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit maximal sechs Monate rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt.
Der Antrag kann von dem betroffenen Menschen selbst oder deren Unterstützer*innen, wie z.B. Berater*innen, Pat*innen, Aktivist*innen, gestellt werden und muss beim Flüchtlingsrat Hamburg e. V. per E-Mail eingereicht werden.
Zur Beantragung des Zuschusses muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und an die genannte E-Mail-Adresse mit allen relevanten Dokumenten geschickt werden, die die anwaltliche Tätigkeit begründen (z.B. Bescheide) und abbilden (z.B. Schriftverkehr).
Der Flüchtlingsrat Hamburg e. V. übernimmt die Vorabprüfung des jeweiligen Antrags. Diese Vorabprüfung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die endgültige Entscheidung über einen Antrag trifft PRO ASYL.
Ansprechperson: Finn Clausen