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Abschiebungen
05.07.2007
Neue Sammelabschiebung nach Afrika geplant?
Vorladungen für togoische, kamerunische und guineische Flüchtlinge
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Guinea-Anhörungen vom 16.07. bis 27.07 in Braunschweig !
Aus einer "Anordnung der Teilnahme an der Sammelvorführung für
guineische Staatsangehörige in Braunschweig", die hier jemand erhalten
hat, geht hervor, dass in Braunschweig vom 16.07.2007 bis zum 27.07.2007
so genannte "Guinea-Anhörungen" stattfinden werden.
Da von diesen Vorführungen wieder bundesweit Flüchtlinge - nicht nur aus
Guinea - betroffen sein werden, folgt hier eine kurze Zusammenfassung
der Ereignisse um die letzten Anhörungen und zum Umgang damit.
Die Frage ist: was tun - nicht hingehen?
Zur Erinnerung:
Ähnliche Anhörungen fanden bereits 2005 in Hamburg und Anfang 2006 in
Dortmund (sowie zuletzt auch in der Schweiz) statt. Dabei wurden
Flüchtlinge aus verschiedenen Bundesländern vorgeladen, die nach eigenen
Angaben teilweise auch aus anderen afrikanischen Ländern stammten. Die
Delegation sollte "ihre Identität klären" und ihnen gegebenenfalls
Papiere ausstellen. Was von solchen "Identifizierungen" zu halten ist,
ging schon aus offiziellen Stellungnahmen hervor: Laut Aussage des
Leiters der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund entschied die Delegation
aus Guinea "aufgrund der Aussprache und der Gesichtsform" über die
guineische Staatsangehörigkeit (Welt, 07.04.06). Wie in der Folge von
Flüchtlingen aus Guinea und deren Rechtsanwalt gegenüber der Presse
erklärt wurde, war der Leiter der guineischen Delegation, die sowohl in
Hamburg, in Dortmund als auch später in der Schweiz war, N'Faly Keita,
in Guinea selbst als Schleuser bekannt. Er beschaffte dort Guineern
gefälschte Papiere, brachte sie nach Europa und nahm ihnen die Papiere
wieder ab, sobald der "Zielort" erreicht war.
Die Skandalisierung und breite Berichterstattung in der lokalen Presse
über diese "Doppelfunktion" des Leiters der guineischen Delegation
führte jedoch nicht dazu, dass die Gültigkeit der von ihm ausgestellten
Papiere infrage gestellt wurde. So wurde dementierte das
Innenministerium NRW sofort Berichte, nach denen zumindest die
Abschiebung der betroffenen Flüchtlinge aus NRW, denen die "dubiose
Delegation" aus Guinea Reisepapiere ausgestellt hatte, ausgesetzt werden
sollte. Mittlerweile dürften die meisten der damals vorgeführten
Flüchtlinge abgeschoben worden sein.
Selbst wenn diesmal die guineische Delegation ohne ihren vorherigen
Leiter anreisen sollte, bleibt das Verfahren mehr als zweifelhaft: Dass
mit den "Identifizierungen" solche Delegationen gegen entsprechende
finanzielle Entlohnung dem deutschen Staat eine "Gefälligkeit" erweisen,
ist deutlich. Das Verfahren hat sich als sichere Möglichkeit erwiesen,
eine Abschiebung von Flüchtlingen aus afrikanischen Ländern
durchzusetzen, die keine Papiere haben und/oder denen die Botschaft
keine ausstellt. :
So soll in Dortmund selbst jemand, der zwar erschienen ist, aber bei der
Vorführung kein Wort gesagt hat, als Guineer "erkannt" worden sein. In
Bremen protestierten im Juni 2006 Flüchtlinge, denen von der Delegation
Papiere ausgestellt worden waren, gegen ihre geplante Abschiebung nach
Guinea: ihren eigenen Aussagen zufolge kamen sie hauptsächlich aus
Sierra Leone.
Versuche, gegen das Erscheinen vor der Delegation juristisch vorzugehen,
waren nur in wenigen Fällen erfolgreich: So entschied das
Verwaltungsgericht Bremen anlässlich der Vorführungen in Hamburg im
November 2005, dass es fraglich sei, ob die Vorführung "in den
Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Hamburg" ... "durch § 82 Abs. 4
AufenthG gedeckt" sei: "Die Ausländerbehörde Hamburg dürfte nicht die
für den Antragsteller im Sinne von § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
"zuständige Behörde" sein" (VG Bremen, 03.01.2006, AZ: 4 V 2731/05). Bei
den Anhörungen in Dortmund hatte eine Anwältin aus Köln Erfolg mit einem
Antrag gegen die Anordnung der "sofortigen Vollziehung". Allerdings gab
das Verwaltungsgericht dem Antrag vor allem aus formalen Gründen statt:
es handele sich bei der Vorladung der Ausländerbehörde um eine
Zwangsmaßnahme, die einer richterlichen Anordnung des Amtsgerichts
bedurft hätte (VG Köln, Beschl. v. 24.03.2006 - 23 L 477/06 -).
Mit den (bisher noch nicht in Kraft getretenen) Änderungen des
Aufenthaltsgesetzes werden die Delegationsvorführungen nun nachträglich
legitimiert werden: § 82 (4) wird dahingehend ergänzt werden, dass auch
das Erscheinen vor "ermächtigten Bediensteten des Staates" (bisher nur
bei der "zuständigen Behörde und den Vertretungen des Staates")
angeordnet werden kann.
Die uns vorliegende "Anordnung" enthält eine Mischung aus
Fehlinformationen und Drohungen. Die Mitglieder der Delegation - denn
darum handelt es sich nun wahrscheinlich wieder einmal - werden als
"Angehörige der guineischen Botschaft" bezeichnet:
"In der Zeit vom 16.7.2007 bis zum 27.07.2007 findet eine
Sammelvorführung für guineische Staatsangehörige durch die Zentrale
Ausländerbehörde Dortmund in Braunschweig statt. Dabei werden
Mitarbeiter der guineischen Botschaft Ihre Angaben zu Ihrer Herkunft
überprüfen und Sie bei der Passbeschaffung unterstützen. ... Ihre
persönliche Vorsprache bei den Mitarbeitern der guineischen Botschaft in
den Räumen der Zentralen Ausländerbehörde Braunschweig ist das mildest
mögliche Mittel zur Beschaffung eines Nationalpasses, da ansonsten Ihr
persönliches Erscheinen bei der guineischen Botschaft in Berlin
erforderlich wäre. Dies wäre mit erheblich höherem Zeit- und
Kostenaufwand verbunden. ..."
Weiterhin wird mit Sanktionen gedroht, falls jemand bei dem Termin nicht
erscheinen sollte: der Vorgeladene müsse dann "damit rechnen, dass
künftige Duldungen in ihrer Geltungsdauer drastisch verkürzt werden und
auch der räumliche Geltungsbereich bis auf die Grenzen der Stadt
verkleinert wird" (d.h. die sog. Residenzpflicht dann auf die Stadt
beschränkt wird). Auch eine "Zwangsvorführung" wird angedroht.
Was also tun?
Das Erscheinen vor dieser Delegation führt in der Regel zur Abschiebung.
Alle, die nicht aus irgendwelchen Gründen eine Aussicht auf einen
sicheren Aufenthalt haben, sollten sich dem daher möglichst entziehen.
Oder um es deutlich zu sagen: boykottiert die Vorführungen !
Das wird natürlich für jede/n, der/die das tut, persönliche Konsequenzen
haben! Es kann - wie oben angegeben - zu einer weiteren Einschränkungen
der Residenzpflicht führen, zu häufigen (monatlichen etc.)
Verlängerungen der Duldung oder auch auch zur Kürzung der finanziellen
Unterstützung ... . Daher muss sich natürlich jede/r überlegen, ob
er/sie diese Konsequenzen tatsächlich tragen kann. Falls nicht, bleibt
natürlich (außer eventuellen Versuchen, mit anwaltlicher Hilfe dagegen
vorzugehen) wenig anderes, als einer solchen "Anordnung" Folge zu leisten.
Initiative gegen Rassismus und Ausgrenzung Dortmund
Abschließend noch ein kurzer Hinweis: Es gibt einen neuen
Amnesty-Bericht über die Situation in Guinea während des
Ausnahmezustandes (GUINEA: "SOLDIERS WERE SHOOTING EVERYWHERE", AI,
27.06.2007):
zu den Mitgiedern der Delegation
http://www.guineenews.org/articles/article.asp?num=200772121830 (französisch)
weitere Informationen
http://no-racism.net/
siehe www.fluechtlingsrat-hamburg.de vom 29.11.2005
http://news.amnesty.org/index/ENGAFR290042007
(Amnesty-Bericht über die Situation in Guinea während des Ausnahmezustandes)
http://allafrica.com/stories/200706270049.html
(Soldiers Guilty of Torture, Rape and Executions)
Kleine Anfragen
Aus dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht HH vom 24.07.07
zwei Urteile von 2006 und 2007, die sich auf die Sammelanhörungen von Guinea und Kamerun beziehen
zwei Urteile von 2006, die sich auf die Delegationsanhörungen von Vietnam in Berlin beziehen
Offener Brief von der Initiative gegen Rassismus und Ausgrenzung in Dortmund
Presse
http://jungle-world.com/seiten/2007/41/10764.php "Ihr seid alle Guineer!" (Jungle world vom 11.10.07)
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,507244,00.html (Spiegelartikel vom 22.09.07)
www.gruene-dortmund.de/abschiebestopp/
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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